Für viele Unternehmen hat die Corona-Krise gezeigt: Gerade die Flexibilität und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind es, die ein Unternehmen auch durch wirtschaftlich schwierige Zeiten tragen können. Neben den neuen beruflichen Herausforderungen sind vielen Angestellten im Homeoffice auch neue Ausgaben entstanden. Ob Energiekosten, Internet-Tarife oder neue Möbel für das Büro zuhause: Das Homeoffice hat auch für Arbeitnehmer finanziell zu Buche geschlagen. Nicht nur viele Arbeitgeber haben diesen Umstand erkannt, sondern auch der Gesetzgeber: Arbeitgeber konnten demnach ursprünglich bis 31.12.2020 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.500 € jedem Mitarbeiter steuerfrei auszahlen. Jetzt wurde diese Frist bis zum Juni 2021 verlängert.
Wenn Mitarbeiter viel für ihr Unternehmen geben, sich einsetzen, mitdenken und auch mal die Extra-Meile gehen, möchten Sie dafür auch wertgeschätzt werden. Kein Wunder also, dass in vielen repräsentativen Umfragen als häufigster Kündigungsgrund mangelnde Anerkennung durch den Vorgesetzten genannt wird. Gerade in Zeiten von Corona, Lockdown und Homeoffice, in denen viele Arbeitnehmer daheim nicht nur den Job, sondern oft auch Haushalt und Kinder unter einen Hut bringen müssen, ist eine kleine Anerkennung durch den Arbeitgeber mehr als Gold wert.
Selbstverständlich profitieren Sie als Arbeitgeber mindestens genauso: Motivierte Mitarbeiter sind der Garant für den Erfolg Ihres Unternehmens. Wenn Sie es also nicht sowieso bereits getan haben: Nutzen Sie die Chance der Fristverlängerung für eine Corona-Sonderleistung für Ihre Angestellten bis Ende Juni 2021 – eine nachhaltige Investition, die sich für beide Seiten auszahlt. Übrigens: Auch Mini-Jobber können diese Sonderleistungen erhalten, ohne dass sie deswegen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden. Die Corona-Sonderzahlungen sind nicht nur steuerfrei, sondern bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Achten Sie darauf, dass auch diese Sonderzahlungen im Lohnkonto verzeichnet werden müssen.
Speziell für Firmenkunden bieten wir in unserem Shop nicht nur perfekte und vor allem auch exklusive Lösungen für produktives Arbeiten im Homeoffice, sondern auch perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Möglichkeiten:
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Für B2B- und Firmenkunden bieten wir übrigens verschiedene Varianten an: 4 Lösungen zum Homeoffice
Auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie weitere Informationen zu den steuerfreien Sonderzahlungen bis März 2022.
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