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FAQ

Nach Umfragen schätzen Mitarbeiter die neue Flexibilität sehr. Einen Anspruch auf mobiles Arbeiten wird es aber in nächster Zukunft nicht geben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat kürzlich zwar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, die Kanzlerin lehnte ihn jedoch ab.

Ein Gesetzesentwurf für eine Steuerpauschale ist auf dem Weg - sie soll zunächst auf zwei Jahre begrenzt sein

Im Gespräch ist eine Steuerpauschale von 5 Euro pro Tag im Homeoffice. Die Obergrenze soll 600€ betragen, das entspricht 120 Homeoffice-Tagen.

Kosten für heimische Arbeitsplätze erkennt das Finanzamt in der Regel nur an, wenn nachvollziehbar ist, dass ein Zimmer der Wohnung überwiegend als Büro genutzt wird.

Homeoffice kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Sie können daher auch das Arbeiten im Homeoffice ablehnen, ohne Angst vor einer Kündigung zu haben.

Im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz. Sie haben zudem Anspruch auf Pausen und Ruhezeiten.

Nein diese Recht besteht nicht. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Wenn Sie trotzdem zu Hause bleiben, können Sie nach Abmahnung gekündigt werden.

Sollten Sie einer konkreten Ansteckungsgefahrausgesetzt worden sein, dürfen Sie von zu Hause arbeiten, wenn Tätigkeit und Wohnsituation es ermöglichen.

Nein, ein Recht besteht nicht. Das Home Office muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Nein, wenn es nicht vertraglich geregelt ist, darf er dies nur mit Ihrer Einwilligung tun.

Es gilt dasselbe wie am üblichen Arbeitsplatz: das Arbeitszeitgesetz.

Sie dürfen nicht länger als acht Stunden / Tag arbeiten. Wenn es mehr zu tun gibt, kann der Arbeitstag auf bis zu zehn Stunden verlängert werden – die mehr geleisteten Stundenmüssen dann innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden.

Ja, auch hier gilt das Arbeitsrecht.

Bei einem Telearbeitsplatz, bei dem der Arbeitgeber die privaten Räumen eines Arbeitnehmers mit Möbeln, Arbeitsmitteln und Kommunikationseinrichtungen ausstattet, müssen bestimmte Vorgaben beachten: ergonomischer Arbeitsplatz, ausreichend Licht sind zwei davon.

Das kommt auf ihre vereinbarte Arbeitszeit an. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit vereinbaren.

Außerhalb dieser Kernarbeitszeit könnten Sie Ihre Arbeitszeit selbst einteilen. Wichtig ist nur, dass Sie die Regeln des Arbeitszeitgesetzes einhalten. So müssen Sie zum Beispiel elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen haben. In der Praxis bedeutet dies: Ist Ihr Arbeitsbeginn um 8 Uhr morgens, dann dürfen Sie nur bis 21 Uhr des Vortages gearbeitet haben.

Ebenso müssen Sie auf die Einhaltung der Pausenzeiten achten. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Sie eine Pause einlegen. Diese Regeln gelten für Teilzeit- und Vollzeitarbeiter in gleichem Maße, egal ob im Büro oder im Home Office gearbeitet wird.

Bei Beschäftigten, die ausschließlich oder dauerhaft von zuhause arbeiten, lassen sich viele Arbeitgeber ein Zugangsrecht zur Wohnung einräumen. Dies dient allerdings nicht vorrangig der Kontrolle des Arbeitnehmers: Vielmehr muss der Arbeitgeber auch bei Angestellten, die im Homeoffice arbeiten, seinen Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nachkommen. Das heißt, dass er kontrollieren muss, ob Ihr Arbeitsplatz ordentlich ausgestattet ist und Ihre Gesundheit nicht durch falsches Licht, einen ungeeigneten Stuhl oder andere Missstände gefährdet ist.

Natürlich kann der Heimbesuch aber auch dazu dienen, um zu prüfen, ob Vertraulichkeitspflichten eingehalten werden. So kann Ihr Arbeitgeber beispielsweise kontrollieren, ob sensible Daten einfach so auf Ihrem Schreibtisch herumliegen und dementsprechend für Dritte einsehbar sind.

ABER: Ihr Chef darf nicht einfach überraschend bei Ihnen vorbeisehen. Er muss den Besuch ankündigen

Hier kommt es ein wenig darauf an, ob Sie nur ab und an ein Kundentelefonat von zu Hause aus führen oder ob Sie regelmäßig im Home Office arbeiten. Im letzteren Fall kommt in der Regel der Arbeitgeber für die Kosten, die für die Ausstattung des Arbeitsplatzes erforderlich sind, auf. Er müsste Ihnen PC, Schreibtisch und Co. ja auch im Büro zur Verfügung stellen.

Eine Art Miete ist eher unüblich.

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