Neue Steuerpauschalen für das Homeoffice
Corona und Homeoffice: So holst Du steuerlich mehr heraus
Das Jahr 2020 hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt: Das eigene Zuhause wurde mehr denn je zum Lebensmittelpunkt und Homeoffice für viele zur Regel. Klar, dass hierdurch auch höhere Kosten entstehen: Der Stromverbrauch steigt, neue Möbel für das Homeoffice müssen her, die Internetverbindung braucht ein Upgrade, andere richten sich gleich ein komplettes neues Arbeitszimmer ein. Da stellt sich schnell die Frage: Wer bezahlt die Mehrkosten im Homeoffice eigentlich? Was kannst Du Arbeitnehmer im Homeoffice steuerlich absetzen? Und: Welche weiteren steuerlichen Erleichterungen gibt es für Deine Steuererklärung 2020? Wir sind den wichtigsten Fragen auf den Grund gegangen.
Steuerpauschalen im Homeoffice ohne eigenes Arbeitszimmer
Wenn Du als Arbeitnehmer eigenes Arbeitszimmer hast, aber bedingt durch Corona trotzdem im Homeoffice arbeiten musst, kannst Du für das Jahr 2020 pauschal 5 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice absetzen. Allerdings ist dieser Betrag bei maximal 120 Arbeitstagen gedeckelt, so dass Du höchstens 600 Euro dieser sogenannten Homeoffice-Pauschale für 2020 steuerlich geltend machen kannst. Aber Achtung: Diese 600 Euro sind Teil der bestehenden Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 €. Wenn Du außer den 600 € keine weiteren Werbungskosten geltend machst und damit die 1000 € Werbungskostenpauschale nicht übersteigst, profitierst Du auch nicht von dieser Homeoffice-Pauschale. Solltest Du normalerweise Pendler sein, musst Du darauf achten, dass Du, für die Tage, die Du im Homeoffice warst, keine Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzen kannst.
Corona und Homeoffice: Was gilt daheim als eigenes Arbeitszimmer?
Wenn Du den Platz für ein eigenes Arbeitszimmer hast, sieht die Sache noch einmal ganz anders aus: Arbeitnehmer mit eigenem Arbeitszimmer können zahlreiche Kosten steuerlich absetzen (mehr dazu weiter unten). Da stellt sich die Frage: Ab wann gilt ein Arbeitszimmer rechtlich auch als ein „echtes“ Arbeitszimmer? Hierzu gibt es klare Regelungen: Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wenn Dein Arbeitgeber also keine ausdrückliche Anweisung, sondern lediglich eine Empfehlung für das Arbeiten im Homeoffice gegeben hat, gilt auch für Dein „Büro daheim“: Du kannst die Homeoffice-Pauschale von höchstens 600 Euro für das Jahr 2020 abrechnen.
Hinzu kommt, dass Dein Arbeitszimmer räumlich vom Rest der Wohnung getrennt sein muss, sprich: Du benötigst ein reines Arbeitszimmer, das ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer reicht hier nicht als Arbeitszimmer.
Fazit: Um Kosten für Dein Arbeitszimmer von der Steuer abziehen zu können, musst Du von Deinem Arbeitgeber verpflichtet worden sein, im Homeoffice zu arbeiten und zusätzlich über ein echtes eigenes Arbeitszimmer verfügen.
Das kannst Du steuerlich absetzen, wenn Du ein eigenes Arbeitszimmer hast
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, die ein eigenes Arbeitszimmer haben und während Corona dazu verpflichtet wurden, von daheim zu arbeiten: Du kannst sämtliche Kosten für Dein Arbeitszimmer absetzen. Wichtig dabei: Deine Anschaffungen müssen für die Ausübung Deines Jobs notwendig sein. Dazu gehören anteilig die Miet-, Strom- und Heizkosten sowie die Grundsteuer und sonstige Nebenkosten. Hast Du beispielsweise ein 10 Quadratmeter großes Arbeitszimmer in einer 100 Quadratmeter Wohnung, für die Du monatlich 1000 € Miete bezahlst, dann kannst Du entsprechend 10% pro Monat – hier also 100 € – Deiner Miete als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen.
Werbungskosten und Arbeitsmittel während Corona absetzen
Egal, ob Du ein echtes Arbeitszimmer hast oder während Corona das Homeoffice an den Wohnzimmertisch verlegt hast: Es gibt Kosten, die Du in jedem Fall absetzen kannst. Dazu gehören neben den Werbungskosten auch die Ausgaben für Arbeitsmittel.
Bei Deinen Kommunikationskosten für Internet und Telefon hast Du folgende Möglichkeiten:
- Du setzt Deine monatlichen Ausgaben pauschal mit 20% an. Wenn Du zum Beispiel im Homeoffice Kosten von 50 € monatlich für Internet und Telefon hast, dann entspricht dies 10 €, die Du für jeden Kalendermonat absetzen kannst. Die Pauschalregelung ist dabei allerdings begrenzt: Maximal 20 €, kannst Du monatlich absetzen.
- Fallen Deine Internet- und Telefonkosten im Homeoffice höher aus, zum Beispiel, weil Du viele berufliche Auslandsgespräche führst, dann kannst Du Deine Kosten auch per Einzelverbindungsnachweis belegen. Hier gibt es keine Obergrenze und Du kannst auch mehr als 20 € monatlich absetzen.
Auch Stromkosten, die für die Nutzung Deines Laptops oder Handys im Homeoffice anfallen, kannst Du als Werbungskosten geltend machen. Dazu musst Du allerdings den Stromverbrauch entsprechend ausrechnen, Pauschalen sind hier nicht erlaubt.
Arbeitsmittel wiederum kannst Du immer absetzen. Wenn Du also einen neuen Schreibtisch, PC, Headset, Büromaterial oder andere Dinge für das Arbeiten von daheim benötigst, kannst Du diese auch als Werbungskosten angeben. Wichtig ist nur: Arbeitsmittel, die günstiger als 800 € netto sind, werden mit dem kompletten Betrag auf das abzurechnende Jahr angegeben. Bei Anschaffungen, die teurer sind, musst Du über die Nutzungsdauer des jeweiligen Arbeitsmittels abschreiben. Wir haben Dir am Ende des Artikels einen Link zu den offiziellen Abschreibungstabellen platziert
Gerade jetzt können sich Neuanschaffungen besonders lohnen
Die Homeoffice-Pauschale bietet Dir eine echte Chance, richtig Steuern zu sparen. Dein für die Arbeit benötigter PC ist alt und langsam? Die Anschaffung eines neuen kannst Du zu den 600 € Werbungskosten hinzuaddieren. Dein alter Schreibtisch fällt bald auseinander und nimmt sowieso viel zu viel Platz weg? Auch hier kannst Du Neuanschaffungen steuerlich geltend machen. Übrigens: In unserem Online Shop findest Du zahlreiche schicke und platzsparende Lösungen für ein entspanntes Homeoffice.
Auf der Website des Bundesministerium der Finanze findest Du die Abschreibungstabellen für größere Geräte, die Du Dir im Homeoffice anschaffst: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerverwaltungu-Steuerrecht/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html