Steuerfreier Corona-Bonus bis Juni 2021 verlängert

 

Der Motivations-Kick fürs Homeoffice: Bonus noch bis Juni 2021 steuerfrei

 

Hast Du das in Deinem Unternehmen während der letzten Monate auch gemerkt? Gerade während Corona war es extrem wichtig, dass sich alle Mitarbeiter, Kollegen und Arbeitgeber flexibel auf die neue Situation einstellen. Plötzlich war Homeoffice der neue Arbeits-Standard. Und das wird vermutlich auch nach Corona noch Bestand haben. Diese neue Form des Arbeitens hat allerdings auch finanzielle Auswirkungen für jeden, der von zuhause arbeitet. Ob Energiekosten, Internet-Tarife oder neue Möbel für das Büro daheim: Homeoffice kostet. Wäre es da nicht schön, wenn man als Arbeitnehmer einen Bonus erhält, der das ein bisschen ausgleicht?  Auch die Politik hat das erkannt und bereits letztes Jahr eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung eingeführt. Arbeitgeber konnten ursprünglich bis 31.12.2020 eine Prämie in Höhe von bis zu 1.500 € jedem Mitarbeiter steuerfrei auszahlen. Jetzt gibt es gute Nachrichten für alle, die das letztes Jahr verpasst haben: Die Frist wurde bis Juni 2021 verlängert.

 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer: beide Seiten profitieren

 

Wenn Du als Mitarbeiter viel für Dein Unternehmen gibst, dich einsetzt, mitdenkst und auch mal die Extra-Meile gehst, möchtest Du dafür auch wertgeschätzt werden. Gleichzeitig wissen wir aus vielen Studien, dass mangelnde Anerkennung im Job als häufigster Kündigungsgrund genannt wird. Gerade jetzt – in Zeiten von Corona, Lockdown und Homeoffice, in denen Du als Arbeitnehmer daheim nicht nur den Job, sondern oft auch Haushalt und Kinder unter einen Hut bringen musst, käme eine steuerfreie Finanzspritze oder ein Geschenk fürs Homeoffice bestimmt nicht ungelegen.

Auch als Arbeitgeber profitierst Du von einer Sonderzahlung: Deine motivierten Mitarbeiter sind der Garant für den Erfolg Deines Unternehmens. Eine Geldprämie oder ein Geschenk im Wert von bis zu 1.500 € machen glücklich und motivieren.

Die Corona-Sonderzahlungen sind übrigens nicht nur von der Steuer befreit, sondern bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Achte darauf, dass auch diese Sonderzahlungen im Lohnkonto verzeichnet werden müssen.

 

Corona-Sonderzahlung: Geld auszahlen oder Sachleistung gewähren?

 

Du möchtest als Arbeitgeber Deinen Mitarbeitern einen Corona-Bonus gewähren? Dann bleibt die Frage: Gibt es Geld oder ein Geschenk? Du bist in dieser Entscheidung natürlich völlig frei, solange der Wert die 1.500 € nicht übersteigt. Trotzdem gibt es Gründe für einen Bonus in Form einer Auszahlung – aber eben auch für Sachleistungen. Generell gilt: Wenn Deine Angestellten auch oder gerade während Corona verstärkt am Arbeitsplatz gefordert waren, empfehlen wir Dir eine Geldprämie als Sonderzahlung. Der Grund: Deine Mitarbeiter gehen weiterhin unter erschwerten Bedingungen zur Arbeit. Sie müssen oft den ganzen Tag Maske tragen. Sie arbeiten nicht Homeoffice und haben keine Verwendung für Büroeinrichtungen oder andere Geschenke. Mit einer Geldprämie zur freien Verfügung bist Du hier auf der sicheren Seite. Klassische Berufe sind hier Pflegeberufe, kaufmännische Berufe im Einzelhandel, Handwerksunternehmen oder auch produzierende Betriebe, bei denen auch während Corona die Bänder nicht stillstehen durften.

Anders sieht es in klassischen Büro-Jobs aus: Wenn Deine Angestellten durch Corona längere Zeit im Homeoffice waren, haben sie auch neue Bedürfnisse entwickelt: Der alte Bürostuhl ist vielleicht nicht ergonomisch, der Schreibtisch nicht Homeoffice-tauglich oder die Technik veraltet. Hier kannst Du als Arbeitgeber mit einem schönen Einrichtungsgegenstand, einem Tablet fürs mobile Arbeiten oder einem Headset fürs nächste Business-Meeting punkten. Oftmals musst Du auch nicht die 1.500 € ausreizen, weil hier die Idee und der Nutzen im Vordergrund stehen. Einen Mittelweg bietet Dir übrigens der klassische Gutschein: Er ist persönlicher als Geld und Deine Mitarbeiter können frei nach Geschmack entscheiden, was sie sich dafür gönnen.

 

Mehr Anerkennung = mehr Produktivität

 Speziell für Firmenkunden bieten wir in unserem Shop nicht nur perfekte und vor allem auch exklusive Lösungen für produktives Arbeiten im Homeoffice, sondern auch auf Deine Bedürfnisse abgestimmte Pakete. Ob Gutscheine als Anerkennung für Deine Mitarbeiter oder ein maßgeschneidertes Angebot für eine gute Atmosphäre im heimischen Büro: Kontaktiere uns gerne und nenne uns Deine Wünsche. Für B2B- und Firmenkunden bieten wir zusätzlich 15% Rabatt auf alle Bestellungen.

Sende uns Deine unverbindliche Anfrage an s.rossberg@homeoffice.de

 

Auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen findest Du weitere Informationen zu den steuerfreien Sonderzahlungen bis Juni 2021: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

 

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