Wie ist der Versicherungsschutz im Homeoffice geregelt? 

Versicherungsschutz im Homeoffice
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Wegen des Coronavirus schicken immer mehr deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen ins Homeoffice. Millionen Deutsche arbeiten also plötzlich dank Laptops und Smartphones von zu Hause.

Für viele Mitarbeiter ist das etwas Neues – das auch neue Fragen aufwirft. Unklar sind bisher fest geregelte Absicherungen, die für die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit daheim gelten.

Denn auch am heimischen Schreibtisch ist schnell ein Malheur passiert. Wer aber zahlt, wenn der Mitarbeiter sich daheim bei der Arbeit verletzt? Die Antwort darauf ist kniffliger, als viele denken. Denn was viele nicht wissen: Für das Homeoffice gelten andere Regeln als im Büro.

So unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung streng zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erläutert. Angestellte stehen somit im Homeoffice weniger als im Betrieb unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. „Der Versicherungsschutz bei der Heimarbeit ist deutlich geringer als im Büro“, warnt Rita Reichard, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Feine Abgrenzung

Stolpert ein Arbeitnehmer im Büro auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder zum Wasserspender und verletzt sich, ist die Angelegenheit klar. Passiert der Unfall im Unternehmen, greift die gesetzliche Unfallversicherung.

Im Homeoffice sieht das anders aus. Dort sind Arbeitnehmer nur direkt am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem unmittelbaren Weg dorthin gesetzlich versichert. Ein Kaffeeholen in der Küche zählt aber nicht dazu, wie die Nürnberger Versicherung betont. Verletzt sich ein Mitarbeiter auf dem Weg dorthin, haftet demnach nicht der Arbeitgeber – sondern im Zweifelsfall der Mitarbeiter selbst.

Auch wer sich im Homeoffice auf dem Weg zur Toilette wehtut, ist nicht automatisch gesetzlich versichert. So sieht es jedenfalls das Sozialgericht München. Ein Arbeitnehmer war während der Heimarbeit auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte den Sturz als Arbeitsunfall geltend machen, was die Richter verneinten (Aktenzeichen: S 40 U 227/18).

Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist laut Ansicht der Richter vor allem die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Das Bundessozialgericht spricht hier von einer Handlungstendenz.

Beweise sichern

Für die Heimarbeiter ist es deshalb wichtig, ihre Absicht, etwas Berufliches zu tun, im Fall eines Versicherungsschadens auch nachweisen zu können. „Ich kann daher nur den dringenden Rat geben, dass jeder, der im Homeoffice einen Unfall hat, sofort dokumentiert, was er gerade gemacht hat, welches Dokument er bearbeitet hat, mit wem er telefoniert hat“, sagt Anwältin Reichard. Wichtig sei es auch, möglichst umgehend jemandem die Situation zu schildern, wie der Unfall passiert ist – dies könnte der Nachbar oder der Arzt sein. Denn viele Mitarbeiter sitzen allein im Homeoffice.

Was also tun? Wer sich als Arbeitnehmer darauf einstellt, die nächsten Wochen im Homeoffice zu verbringen und einen Rundumschutz möchte, kann darüber nachdenken, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese Police deckt auch Unfälle in der Freizeit und im Haushalt ab – und damit auch Schadensfälle, die von den Berufsgenossenschaften nicht übernommen werden.

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