Homeoffice, Lockdown, Kindererziehung: Rechte und Pflichten berufstätiger Eltern
Ein Online-Meeting im Homeoffice abhalten, während im Hintergrund die Kinder Fragen zum Schulstoff haben. In der Mittagspause schnell noch was zu essen zubereiten, bevor der nächste Termin ansteht – viele berufstätigen Eltern stehen vor der großen Herausforderung, Homeoffice, Home Schooling und die Bedürfnisse der Kinder nach Aufmerksamkeit und Unterhaltung unter einen Hut zu bringen. Spätestens wenn dann noch ein Kind krank wird, ist das Chaos perfekt und viele stellen sich die Frage: Haben berufstätige Eltern während Corona eigentlich besondere Rechte und Pflichten? Wir wollen einen näheren Blick darauf werfen.
Gibt es ein generelles Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer mit Kindern?
Corona hat gezeigt: In vielen Branchen – zum Beispiel in der Pflege oder im Einzelhandel – ist die Anwesenheit am Arbeitsplatz eine berufsbedingte Voraussetzung. Andere Berufsfelder haben es da einfacher: Gerade Bürojobs lassen sich oft auch gut von daheim ausüben. Trotzdem gibt es bis heute kein Recht auf Homeoffice. Im besten Fall wurden entsprechende Regelungen oder Sonderrechte in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten. Ansonsten gilt: Wer nicht zur Arbeit kann, weil er daheim Kinder betreuen muss, darf dies tun, hat aber dann auch keinen Anspruch auf Gehalt für die Tage, die der Arbeitnehmer nicht bei der Arbeit erscheint.
Können berufstätige Eltern ihre Kinder während Corona mit zur Arbeit nehmen?
Auch beim Mitnehmen von Kindern zum Arbeitsplatz gilt: Dies ist nur mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Viele Arbeitsplätze wären schlichtweg zu gefährlich für kleine Kinder, eventuelle Unfälle würden von Versicherungen nicht gedeckt werden. Ob und wie häufig Sie also Ihr Kind zur Arbeit nehmen dürfen, entscheidet hier der Chef. Wir würden allerdings davon abraten, sich und Ihr Kind einer möglichen Infektionsgefahr auszusetzen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Welchen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben berufstätige Eltern?
Beim Thema Kinderkrankengeld gibt es gute Nachrichten: Rückwirkend zum 05.01.2021 wurde der Anspruch auf 20 Tage pro Kind und Elternteil erhöht, Alleinerziehende haben Anspruch auf 40 Tage Kinderkrankengeld pro Kind. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 45 Tage pro Elternteil, beziehungsweise 90 Tagen für Alleinerziehende. Dies gilt übrigens nicht nur für den Fall, dass die Kinder erkrankt sind, sondern eben auch dann, wen zum Beispiel keine Präsenzpflicht im Unterricht besteht, die Kinder also im Home Schooling unterrichtet werden oder die Kita wegen Corona geschlossen wurde. Diese Regelung gilt zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nur bis zum 31.12.2021.
Können Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen, um die Kinder während Corona zu betreuen?
Eltern, die keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit haben, können Corona-Sonderurlaub beantragen. Das bedeutet konkret für Sie: Wenn beide Eltern voll berufstätig sind und der Beruf es nicht zulässt, dass Sie von zuhause arbeiten, haben Sie theoretisch Anspruch auf diese Sonderurlaubsregelung. Beachten Sie allerdings, dass Sie dann nur 67 Prozent Ihres Nettogehalts erhalten und jeder Elternteil maximal zehn Wochen Anspruch auf diesen Sonderurlaub hat. Ansonsten bleibt Ihnen im Zweifel nur, Ihren Jahresurlaub zu opfern, um in dieser außergewöhnlichen Phase Ihre Kinder unterstützen zu können.
Der goldene Weg: mit dem Arbeitgeber reden und Lösungen finden
Unabhängig von Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer mit Kindern, empfehlen wir Ihnen immer gemeinsam mit Ihrem Arbeitnehmer eine Lösung für Ihr individuelles Problem während der Corona-Pandemie zu erarbeiten. Besondere Zeiten erfordern schließlich auch besondere Maßnahmen und im Normalfall treffen ehrliche Fragen und eine Schilderung der Sachlage auch zu positiven Antworten. Schließlich ist es gerade jetzt umso wichtiger, dass wir auch als Gesellschaft solidarisch sind, um unseren Alltag schon bald wieder in normale Bahnen zu lenken. Sollte Ihr Arbeitgeber zu der Sorte Chef gehören, die Ihnen das Arbeiten von zuhause und die gleichzeitige Kinderbetreuung ermöglichen, dann fehlt ja eigentlich nur noch die perfekte Einrichtung für Ihr Homeoffice. Wir hätten da etwas für Sie: Schauen Sie doch mal in unserem Online-Shop vorbei … .
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