Was bedeutet die Home-Office Pflicht Light?

Sind Arbeitsplätze Corona-Hotspots?

 

Der Rückzug vom Arbeitsplatz ins Homeoffice soll ein zentrales Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie darstellen. Nach der Verordnung von Bund und Ländern, müssen Arbeitgeber dies überall dort möglich machen, wo es die Tätigkeiten zulassen.

Arbeitgeber haben Beschäftigten im Falle von Büroarbeit, oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegen stehen.
Darüber hinaus sind die Betriebe in Deutschland aufgefordert, dort wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen.

Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung, oder ohne ausreichende Abstände, sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen.

 

Das Ministerium spricht in den Erläuterungen zur Verordnung von einer "Pflicht", Homeoffice anzubieten, "soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist“.

Ebenfalls werden Arbeitgeber davor gewarnt, die Möglichkeit zum Homeoffice willkürlich zu verneinen und kündigte Kontrollen an.

Doch für die Beschäftigten besteht laut Ministerium keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung eines Homeoffice-Angebots. Trotzdem wird dazu geraten, um die Infektionszahlen zu verringern. Wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht, soll die Regelung vorerst bis 15. März gelten.

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